Gleichstellungs-, Inklusions- und Diversitätspolitik

Squire Locks-Richtlinie zu Gleichheit, Inklusion und Vielfalt

A) GRUNDSATZERKLÄRUNG

  1. Die Begriffe Gleichberechtigung, Inklusion und Vielfalt stehen im Mittelpunkt dieser Politik. „Gleichberechtigung“ bedeutet, dass jeder die gleichen Chancen hat, sein Potenzial ohne Diskriminierung zu entfalten. „Inklusion“ bedeutet, dass sich jeder bei der Arbeit wohlfühlt und den Wert seines Beitrags erkennt. „Diversität“ bedeutet, die individuellen Unterschiede der Belegschaft zu respektieren. Wir unterstützen Vielfalt und Inklusion aktiv und stellen sicher, dass alle unsere Mitarbeiter wertgeschätzt und mit Würde und Respekt behandelt werden. Wir möchten jeden in unserem Unternehmen ermutigen, sein Potenzial auszuschöpfen.
  2. Wir sind uns bewusst, dass Diskriminierung inakzeptabel ist. Obwohl Chancengleichheit seit langem fester Bestandteil unserer Beschäftigungspraktiken und -verfahren ist, haben wir uns für eine formelle Richtlinie entschieden. Verstöße gegen diese Richtlinie führen zu Disziplinarverfahren und gegebenenfalls zu Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Entlassung.
  3. Ziel der Richtlinie ist es sicherzustellen, dass kein Bewerber, Angestellter oder Arbeiter direkt oder indirekt aufgrund von Alter, Behinderung, Geschlechtsumwandlung, Ehe und Lebenspartnerschaft, Schwangerschaft oder Mutterschaft, Rasse, Religion oder Weltanschauung, Geschlecht oder sexueller Orientierung diskriminiert wird.
  4. Wir stellen sicher, dass die Richtlinie an alle für unsere Personalbeschaffung zuständigen Agenturen weitergeleitet wird und dass allen Mitarbeitern eine Kopie der Richtlinie zur Verfügung gestellt und allen Bewerbern bekannt gegeben wird.
  5. Die Richtlinie wird allen privaten Auftragnehmern mitgeteilt und erinnert sie an ihre Verantwortung im Hinblick auf die Chancengleichheit.
  6. Die Richtlinie wird im Einklang mit den entsprechenden gesetzlichen Anforderungen umgesetzt und alle verfügbaren Leitlinien und insbesondere alle relevanten Verhaltenskodizes werden in vollem Umfang berücksichtigt.
  7. Wir sorgen für ein neutrales Arbeitsumfeld, in dem sich kein Angestellter oder Arbeiter bedroht oder eingeschüchtert fühlt.

B) Rekrutierung und Auswahl

  1. Der Rekrutierungs- und Auswahlprozess ist für jede Gleichstellungs-, Inklusions- und Diversitätspolitik von entscheidender Bedeutung. Wir bemühen uns durch entsprechende Schulungen sicherzustellen, dass Mitarbeiter, die über Auswahl- und Einstellungsentscheidungen entscheiden, bei diesen Entscheidungen weder bewusst noch unbewusst diskriminieren.
  2. Beförderungen und Aufstiege erfolgen nach Leistung und alle diesbezüglichen Entscheidungen werden im Gesamtrahmen und nach den Grundsätzen dieser Richtlinie getroffen.
  3. Stellenbeschreibungen werden, sofern verwendet, überprüft, um sicherzustellen, dass sie dieser Richtlinie entsprechen. Die Stellenanforderungen werden in den persönlichen Angaben präzise wiedergegeben.
  4. Bei der Ausschreibung von Stellenangeboten verfolgen wir einen einheitlichen und diskriminierungsfreien Ansatz.
  5. Wir beschränken unsere Rekrutierung nicht auf Bereiche oder Medienquellen, die nur oder hauptsächlich Bewerber einer bestimmten Gruppe anbieten.
  6. Alle Bewerber, die sich bei uns um eine Stelle bewerben, werden fair behandelt und ausschließlich nach ihrer Eignung für die jeweilige Stelle beurteilt.
  7. Alle am Einstellungsprozess beteiligten Mitarbeiter überprüfen regelmäßig ihre Auswahlkriterien, um sicherzustellen, dass diese den Anforderungen der Stelle entsprechen und keine unrechtmäßige Diskriminierung darstellen.
  8. Die Vorauswahl und die Befragung werden nach Möglichkeit von mehreren Personen durchgeführt.
  9. Die Fragen im Vorstellungsgespräch beziehen sich auf die Anforderungen der Stelle und sind nicht diskriminierender Natur.
  10. Wir werden keinen Bewerber disqualifizieren, weil er/sie nicht in der Lage ist, ein Bewerbungsformular ohne Hilfe auszufüllen, es sei denn, das persönliche Ausfüllen des Formulars ist ein gültiger Test für die Englischkenntnisse, die für die sichere und effektive Durchführung der Arbeit erforderlich sind.
  11. Auswahlentscheidungen werden nicht durch wahrgenommene Vorurteile anderer Mitarbeiter beeinflusst.

AUSBILDUNG UND FÖRDERUNG

  1. Leitende Mitarbeiter werden in der Anwendung dieser Richtlinie geschult, um sicherzustellen, dass sie mit deren Inhalt und Bestimmungen vertraut sind.
  2. Sämtliche Werbeaktionen erfolgen im Einklang mit dieser Richtlinie.

ÜBERWACHUNG

  1. Wir werden die Beschäftigungsunterlagen aller Mitarbeiter aufbewahren und überprüfen, um den Fortschritt dieser Richtlinie zu überwachen.
  2. Die Überwachung kann Folgendes umfassen:

a. die Erhebung und Klassifizierung von Informationen hinsichtlich der ethnischen/nationalen Herkunft und des Geschlechts aller Bewerber und derzeitigen Mitarbeiter;

b. die Prüfung der Verteilung der Arbeitnehmer, der getroffenen Entscheidungen und der Erfolgsquote der Bewerber nach ethnischer/nationaler Herkunft und Geschlecht; und

c. Aufzeichnung der Einstellungs-, Schulungs- und Beförderungsunterlagen aller Mitarbeiter, der getroffenen Entscheidungen und der Gründe für diese Entscheidungen.

3. Die Ergebnisse aller Überwachungsverfahren werden regelmäßig überprüft, um die Wirksamkeit der Umsetzung dieser Richtlinie zu beurteilen. Gegebenenfalls wird eine Anpassung dieser Richtlinie in Erwägung gezogen, um allen Bewerbern und Mitarbeitern größere Chancengleichheit zu gewährleisten.

Datum der Überprüfung: 12.04.2022